5. März 2024
Aufgrund eines medizinischen Notfalls musste eine Person aus dem 2. OG eines Wohnhauses gerettet werden. Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten wurde entschieden, den Patient mittels […]
Aufgrund eines medizinischen Notfalls musste eine Person aus dem 2. OG eines Wohnhauses gerettet werden.
Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten wurde entschieden, den Patient mittels Tragetuch durch das Treppenhaus zum Rettungswagen zu verbringen. Die parallel alarmierten Kameraden der Feuerwehr Nußloch mussten mit der Drehleiter nicht tätig werden.